HONEY CAKE SQUARES
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"Bedingungen für das Bavarian Festival" 1. Zweck Zweck des Bavarian Festivals ist in Übereinstimmung mit den allgemeinen Regeln und Vereinbarungen der European Association of American Square Dancing Clubs (EAASDC e.V.)
2. Veranstalter Das Bavarian Festival wird von einem oder mehreren bayerischen Square Dance, Round Dance und Clogging Clubs für alle anderen bayerischen Clubs durchgeführt. 3. Zeitpunkt und Ort der Veranstaltung Das Bavarian Festival findet einmal jährlich im Herbst statt. 4. Kosten Der Eintritt zum Bavarian Festival ist für alle Tänzer frei. Deshalb erhalten Caller und Cuer kein Entgelt. Um die Kosten so gering wie möglich zu halten, werden auch keine Badges ausgegeben. Die kosten der Halle sollten möglichst niedrig sein und werden unter den bayerischen Clubs aufgeteilt, und zwar unabhängig davon, ob Sie auf dem Festival vertreten sind oder nicht. Die GEMA-Gebühren, die für das Bavarian Festival anfallen, werden ebenfalls von allen bayerischen Clubs getragen. 5. Programm Alle Caller und Cuer der bayerischen Clubs sind - ohne daß es einer ausdrücklichen Einladung des Veranstalters bedarf - eingeladen, am Bavarian Festival teilzunehmen. Die anwesenden Caller und Cuer haben die Möglichkeit sich für das Programm des Bavarian Festivals aufstellen zu lassen ("Caller und Cuer from the floor"). 6. Werbung Die Werbung für das Bavarian Festival findet durch Flyer statt, die an alle bayerischen Clubs zu senden sind. Andere Werbemöglichkeiten bleiben dem veranstaltenden Club vorbehalten. Die Werbekosten sind vom Veranstalter zu tragen. 7. Door Prize Jeder vertretene bayerische Club hat ein Gastgeschenk mitzubringen, das dann vom Veranstalter während des Abends unter den Tänzern verlost wird. 8. Beschallung Die Beschallung der Halle ist Angelegenheit des veranstaltenden Clubs. 9. Afterparty Der veranstaltende Club ist auch für die Afterparty verantwortlich. Die Teilnahme an der Afterparty ist frei. 10. Chronik des Bavarian Festivals Der veranstaltende Club ist verantwortlich für die Ergänzung der Chronik und Weiterleitung an den Club, der das nächste Festival ausrichtet. 11. Änderung dieser Bedingungen Eine Änderung dieser Bedingungen kann nur an einem Bavarian Festival während der Versammlung der Präsidenten der bayerischen Clubs oder ihrer autorisierten Vertreter beschlossen werden. Hierzu bedarf es einer Zwei-Drittel-Mehrheit der anwesenden Repräsentanten. Der oder die Clubs, die Änderungen beabsichtigen, haben alle anderen bayerischen Square Dance, Round Dance und Clogging Clubs hierüber schriftlich mindestens sechs Wochen vor dem betreffenden Bavarian Festival zu informieren. 12. Inkrafttreten Die vorgenannten "Bedingungen" wurden auf dem 44. Bavarian Festival in Nürnberg am 05. April 1997 von den anwesenden Clubvertretern beschlossen. Sie lösen die "Bedingungen für das Bavarian Festival" vom 21. November 1992 ab und treten mit sofortiger Wirkung in Kraft. Vertretene bayerische Clubs: 24
(ACR-Club, Bamberg Cornhusker, Bavarian Diamonds Bavarian Stombers SDC e.V., Die Hards SDC, Erlanger Rebels SDC, Harmony Squares, Honey Cake Squares, Isn Valley Swingers, Jolly Jokers SDC, Main River Dancers, Munich Square Devils, Shillelagh Swingers SDC e.V. Shooting Stars, Silhouettes RDC Franken, Smilling Bavarians SDC, Spinning Needles, Squampfis, Sunday Swingers, The Sputniks SDC, The Twirling Kangaroos, Tic Tac Toers, Westsiders TV e.V., Yellow Rose SDC) Für die Richtigkeit: Anke Wallerer(The Sputniks SDC), geprüft: Wilfried Joest (President Shillelagh Swingers) (Quelle: Protokoll der Versammlung vom 15.09.1997) |
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17.07.02 09:11